Tiroler Handball Verband Stadionstraße 1 A - 6020 Innsbruck Email: handball.tirol@chello.at Tel.: Geschäftsführerin Irene Reinalter, 0699/10106818 IMPRESSUM DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Vereinskantinen: Minister beruhigt Vereine

Ein Aufschrei der Entrüstung ging durch Österreichs Vereinslandschaft, als im Nationalrat die Registrierkassen- und Belegerteilungspflichtpflicht beschlossen wurden, die auch die Vereinskantinen und Vereinsfeste nachhaltig betroffen hätten. Nun hat Minister Doskozil die Vereine davon in Kenntnis gesetzt, dass die Rahmenbedingungen den Bedürfnissen der Vereine angepasst worden seien, um den Fortbestand des funktionierenden Vereinslebens zu gewährleisten. Als Verbesserung für kleine Vereinsfeste und Vereinskantinen wurden unter anderem folgende Eckpunkte beschlossen: Ausdehnung der Stundengrenze von 48 auf 72 (befreit von Steuer-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht), wobei nur jene Stunden zu berücksichtigen sind, so lange eine Veranstaltung tatsächlich dauert. Keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für kleine Vereinskantinen – wenn diese maximal 52 Tage im Jahr geöffnet sind und der Jahresumsatz € 30.000.- nicht übersteigt. Öffnung kleiner Vereinsfeste für die Gastronomie – keine Steuer- und Registrierkassenpflicht, wenn sich ein Wirt beteiligt. Keine Registrierkassen- und Steuerpflicht bei Gratismitarbeit von vereinsfremden Personen.
© Tiroler Handball Verband Stadionstraße 1 A - 6020 Innsbruck Email: tirolerhandballverband@gmail.com Tel.: Geschäftsführerin Irene Reinalter, 0699/10106818 IMPRESSUM
25.08.2016
Kalender - Uhrzeit