Sporttauglichkeitsuntersuchung jugendlicher HandballerInnen:
Ein Muss für jeden Verein
10.06.2019
Gem. Punkt 9.1.3 der ÖHB Bestimmungen haben
Jugendliche vor der erstmaligen Ausstellung eines
Spielerpasses eine ärztliche Bescheinigung über die
Eignung zur Ausübung des Handballsportes vorzulegen.
Vor dem erstmaligen Einsatz (gemäß Punkt 9.1.5) eines
Jugendlichen in einer Kampfmannschaft (= Männer-
oder Frauenmannschaft) ist eine neuerliche ärztliche
Bescheinigung vorzulegen, die die medizinische
Tauglichkeit bestätigt.
Für jugendliche SportlerInnen (vom 6. bis zum vollendeten
19. Lebensjahr) wird in Tirol vom Land Tirol und der TGKK
die nahezu kostenlose Sporttauglichkeitsuntersuchung durch niedergelassene Sportmediziner angeboten. Mit
Ausnahme des geringen Selbstbehalts wird dies Untersuchung vom Land Tirol und der TGKK finanziert.
Wie kommt man in den Genuss dieser Untersuchung?
Der Verein meldet die SportlerInnen mittels entsprechender Erfassungsliste (Sportart, Name, Geburtsdatum) direkt
an die Sportabteilung des Landes Tirol. Diese übermittelt die Bestätigung über die genehmigte Untersuchung an den
Antragsteller und zur Kenntnis an den THV zurück.
Achtung: Pro SportlerIn und Kalenderjahr wird nur eine Berechtigungskarte (ausnahmslos über die Sportabteilung
des Landes) ausgegeben!
E-Mail Kontakt: sport@tirol.gv.at
Wie finde ich den Sportmediziner/die Sportmedizinerin?
Arztsuche der Ärztekammer für Tirol ( www.aektirol.at ) - Vorgehensweise: im Auswahlfeld "Fachgebiet" die
gewünschte Fachrichtung auswählen bzw. alle Fachgebiete; im Auswahlfeld "Bezirk oder Ort" die gewünschte
Region auswählen und beim Auswahlfeld " Zusatzqualifikationen, Diplome, Zertifikate" Sportmedizin,
Sportorthopädie oder Sporttraumatologie wählen.
Achtung: Die Sportärzte können, müssen aber nicht die Untersuchungen anbieten! Daher bei der
Terminvereinbarung bekanntgeben, dass es sich um eine Sporttauglichkeitsuntersuchung des Landes Tirol
(Verrechnung über avomed) handelt.
Kosten
Für die Sporttauglichkeitsuntersuchung kann von den Ärzten ein Selbstbehalt von max. € 7,26 eingehoben werden.