Jugendsportförderung des Landes Tirol
Aus gegebenem Anlass dürfen wir neuerlich auf die Förderung des Landes Tirol für JugendsportlerInnen
hinweisen.
Als Förderungswerber kommen Tiroler Sportvereine mit
NachwuchsathletInnen (bis zum vollendeten 18. Lebens-
jahr) in einer anerkannten Sportart in Betracht.
Voraussetzung für den Erhalt der Jugendsportförderung ist
die Meldung der NachwuchsathletInnen beim zuständigen
Tiroler Sportfachverband.
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Anzahl der
gemeldeten NachwuchssportlerInnen (Mitgliederquote) und
der Bewertung der Erfolge der genannten AthletInnen bei
Tiroler Meisterschaften, österreichischen Meisterschaften und internationalen Bewerben (Punktesystem).
Mitgliederquote und Punktesystem richten sich nach den vom Tiroler Landessportrat festgelegten Kriterien.
Letzter Einreichtermin: 31. März jeden Jahres
Das zu verwendende Antragsformular kann von der Homepage der Sportabteilung des Landes Tirol
www.tirol.gv.at/sport heruntergeladen werden.
Als Nachweis der Fördermittel werden anerkannt:
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Honorare, Entgelte, Aufwandsentschädigungen, Fahrkosten- und Reiseabrechnungen der für den Verein
tätigen NachwuchstrainerInnen
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Fahrt-, Aufenthaltskosten und Nenngelder der NachwuchssportlerInnen
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Sportgeräte für NachwuchssportlerInnen
10.11.2016