Corona-Pandemie: Training und Trainingsspiele an Auflagen geknüpft
10.07.2020
Entsprechend der jüngsten Covid-Lockerungsverordnung der
Bundesregierung ist die Sportausübung unter anderem nur
unter der Auflage möglich, dass der Verein ein entsprechendes
Präventionskonzept ausarbeitet und umsetzt.
Wie angekündigt hat der ÖHB nun Vorlagen erarbeitet, die den
Vereinen als Hilfestellung für ihre Präventionskonzepte dienen
sollen.
Es wir eindringlich darauf hingewiesen, dass Training und
Trainingsspiele nur dann den Vorgaben der Bundesregierung
entsprechen, wenn der jeweilige Verein über ein vereinseigenes Präventionskonzept verfügt und dieses auch
umsetzt. Natürlich können die Vorlagen des ÖHB 1:1 vom Verein übernommen werden.
Die Vereine werden eindringlich ersucht, sich ernsthaft mit der Thematik auseinanderzusetzen. Der österreichische
Handball kann und will es sich nicht leisten, durch Missachtung der behördlichen Vorgaben die nun eröffneten
Möglichkeiten zur Sportausübung zu gefährden.
Hinweis:
Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Trainingsbetrieb teil und ist sich der Risiken einer erhöhten
Übertragbarkeit des Virus durch die Sportausübung bewusst. Bei Kindern und Jugendlichen haben die
Erziehungsberechtigten das Risiko abzuwägen und über die Teilnahme ihrer Kinder zu entscheiden.
Deshalb wird den Vereinen bzw. Trainings anbietenden Institutionen empfohlen, alle Spieler bzw. die
Erziehungsberechtigten die Einverständniserklärung, die von Sport Austria erarbeitet wurde, ausfüllen und
unterzeichnen zu lassen.
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Vorlage für die Einverständniserklärung
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Vorlage zum Präventionskonzept „Sport“ – gültig für ALLE Vereine / Mannschaften außer den
Kampfmannschaften von WHA und spusu LIGA
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Vorlage zum Präventionskonzept „Leistungssport“ – anwendbar für die Kampfmannschaften von
WHA und spusu LIGA