Infos zur ärztlichen Sporttauglichkeitsuntersuchung
In den Durchführungsbestimmungen des THV ist festgelegt, dass bei der Anmeldung von Jugendlichen die
Unterschrift des Erziehungsberechtigten, sowie ein sportärztliches Attest unbedingt erforderlich sind.
Jugendspieler/innen müssen jedes Jahr bis zum ersten Meisterschaftsspiel dem THV ein neues ärztliches
Attest vorlegen.
Die zur Meisterschaftsteilnahme berechtigende
ärztliche Sporttauglichkeitsuntersuchung wird vom
Land Tirol und der TGKK finanziert (in manchen Fällen
wird von den untersuchenden Ärzte ein Selbstbehalt
von € 7,26 eingehoben) und kann von Kindern und
Jugendlichen ab dem 6. Lebensjahr bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr in Anspruch genommen
werden.
Die Untersuchung wird von den niedergelassenen
Sportärzten durchgeführt.
Wie finde ich einen Sportarzt?
Arztsuche der Ärztekammer für Tirol www.aektirol.at – Vorgehensweise: im Auswahlfeld „Fachgebiet“ die
gewünschte Fachrichtung auswählen bzw. alle Fachgebiete; im Auswahlfeld „Bezirk oder Ort“ die gewünschte
Region auswählen und beim Auswahlfeld „Zusatzqualifikationen, Diplome, Zertifikate“ Sportmedizin,
Sportorthopädie oder Sporttraumatologie wählen.
Achtung: Die Sportärzte können, müssen aber nicht die Untersuchungen anbieten! Daher bei der
Terminvereinbarung bekanntgeben, dass es sich um eine Sporttauglichkeitsuntersuchung vom Land Tirol
(Verrechnung über avomed) handelt.
Was hat der Verein zu tun, um in den Genuss der kostenlosen Untersuchung zu gelangen?
Der Verein meldet die SportlerInnen (Name, Geburtsdatum, Adresse) für die Sporttauglichkeitsuntersuchung
an den THV, dieser bestätigt die Meldung und leitet sie an die Sportabteilung weiter. nach Vorliegen der
genehmigung durch das Land Tirol kann die Untersuchung in Anspruch genommen werden.
Achtung: Pro SportlerIn und Kalenderjahr kann die Untersuchung nur einmal konsumiert werden.
Kontakt in der Sportabteilung des Landes Tirol: Alexandra Schönherr alexandra.schoenherr@tirol.gv.at
01.12.2016