© Tiroler Handball Verband Stadionstraße 1 A - 6020 Innsbruck Email: handball.tirol@chello.at Tel.: Geschäftsführerin Irene Reinalter, 0699/10106818 IMPRESSUM
Covid-19: Erleichterungen für den Hallensport
23.02.2022
- Sporthalle Kirchbichl
- Sporthalle WÖRGL
- Sporthalle SCHWAZ OST
- Sporthalle PAULINUM
- Sporthalle ABSAM
- Sporthalle OLYLMP. DORF
- Sporthalle HÖTTING WEST
- Landessportcenter Tirol
- USI Innsbruck
- LEITGEBHALLE Innsbruck
- Sporthalle TELFS
- Sporthalle STAMS
- Sporthalle KAPPL
- Sporthalle REUTTE
Intern. Handball Federation
www.ihf.info
Europ. Handball Federation
www.eurohandball.com
Österr. Handballbund
www.oehb.sportlive.at
Handball Liga Austria
www.hla.at
Handball Bundesliga
www.handballbundesliga.at
TiSport
www.tisport.at
ASKÖ Tirol
www.askoe-tirol.at
ASVÖ Tirol
www.asvoe-tirol.at
Sportunion Tirol
www.sportunion-tirol.at
Sportabteilung Land Tirol
www.tirol.gv.at/sport
AGM Schulhandball
www.schulhandball.at
Tiroler Handball-Hallen
THV MAGAZIN
THV MAGAZIN
Nun sind gravierende Erleichterungen für die Sport-
ausübung endlich da. Die mit 19.2.2022 in Kraft getretene
Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung hat ab
sofort folgende Auswirkungen auf den Handballsport in
Tirol (Gültigkeit bis 4.3.2022):
•
Sowohl für die Sportausübung (Wettkämpfe, Training)
als auch für die Zuschauer gilt der 3 G Nachweis.
•
Die Vereine müssen allerdings nach wie vor über ein
Präventionskonzept und einen Präventions-
beauftragten verfügen.
•
Beim Betreten der Sporthalle besteht die Verpflichtung, eine FFP2- Maske zu tragen, die natürlich für die
Sportausübung entfällt. Die Begrenzung der Größe der Trainingsgruppen wurde aufgehoben.
•
Zuschauer: Die Zuschauer sind verpflichtet, FFP2- Masken während ihres Aufenthalts in der Halle zu tragen.
•
Contact Tracing SpielerInnen: Namen und Kontaktdaten der SpielerInnen und aller unmittelbar am Spiel
beteiligten Personen (Schiedsrichter, Betreuer, Kampfgericht, Wischer, Ordner) sind zu erfassen.
•
Contact Tracing Zuschauer: Namen und Kontaktdaten der Zuschauer sind zu erfassen.
Hinweis: Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert.
Mit dem 5. März werden weitgehend alle Maßnahmen ausgesetzt werden. Für den Hallensport bedeutet dies:
•
Keine Zutrittsregelungen (3 G Nachweis entfällt, keine Dokumentation der Kontaktdaten von Sportlern und
Zuschauern).
•
Keine Personenobergrenzen (sowohl für den Sportbetrieb als auch für Zuschauer)
•
Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt
•
Entfall der Maskenpflicht in Sporthallen. Um Infektionen hintanzuhalten, empfiehlt das Gesundheitsministerium
jedoch, in geschlossenen Räumen weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.
•