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Covid-19: Erleichterungen für den Hallensport

23.02.2022
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Nun sind gravierende Erleichterungen für die Sport- ausübung endlich da. Die mit 19.2.2022 in Kraft getretene Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung hat ab sofort folgende Auswirkungen auf den Handballsport in Tirol (Gültigkeit bis 4.3.2022): Sowohl für die Sportausübung (Wettkämpfe, Training) als auch für die Zuschauer gilt der 3 G Nachweis. Die Vereine müssen allerdings nach wie vor über ein Präventionskonzept und einen Präventions- beauftragten verfügen. Beim Betreten der Sporthalle besteht die Verpflichtung, eine FFP2- Maske zu tragen, die natürlich für die Sportausübung entfällt. Die Begrenzung der Größe der Trainingsgruppen wurde aufgehoben. Zuschauer: Die Zuschauer sind verpflichtet, FFP2- Masken während ihres Aufenthalts in der Halle zu tragen. Contact Tracing SpielerInnen: Namen und Kontaktdaten der SpielerInnen und aller unmittelbar am Spiel beteiligten Personen (Schiedsrichter, Betreuer, Kampfgericht, Wischer, Ordner) sind zu erfassen. Contact Tracing Zuschauer: Namen und Kontaktdaten der Zuschauer sind zu erfassen. Hinweis: Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert. Mit dem 5. März werden weitgehend alle Maßnahmen ausgesetzt werden. Für den Hallensport bedeutet dies: Keine Zutrittsregelungen (3 G Nachweis entfällt, keine Dokumentation der Kontaktdaten von Sportlern und Zuschauern). Keine Personenobergrenzen (sowohl für den Sportbetrieb als auch für Zuschauer) Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt Entfall der Maskenpflicht in Sporthallen. Um Infektionen hintanzuhalten, empfiehlt das Gesundheitsministerium jedoch, in geschlossenen Räumen weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.