© Tiroler Handball Verband Stadionstraße 1 A - 6020 Innsbruck Email: handball.tirol@chello.at Tel.: Geschäftsführerin Irene Reinalter, 0699/10106818 IMPRESSUM
29.08.2022
Verpflichtende Sporttauglichkeitsuntersuchung
Vor dem Saisonbeginn möchten wir neuerlich auf
das Angebot des Landes Tirol, eine nahezu
kostenlose Sporttauglichkeitsuntersuchung zu
ermöglichen und den verpflichtenden Nachweis
der gesundheitlichen Eignung hinzuweisen.
Verpflichtende sportärztliche Untersuchung
Gemäß den Durchführungsbestimmungen des Tiroler
Handballverbandes ist von Spielerinnen und Spielern,
die erstmals in einer Jugendklasse ab U11 zum Einsatz kommen sollen, zwingend der Nachweis der
gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest, unabhängig davon, ob sie bereits für die U8/ U10 über einen
Spielerpass verfügt haben oder nicht, zu erbringen.
Dies trifft in der Saison 2022/23 SpielerInnen ab dem Geburtsjahrgang 2011 zu. Der Nachweis hat mit einer
Bestätigung des Arztes mit dem Wortlaut, dass der/die Spieler(in) gesundheitlich geeignet ist, den Handballsport
auszuüben, zu erfolgen. Über Verlangen sind vom jeweiligen Verein diese Bestätigungen dem Tiroler
Handballverband vorzulegen.
Im Hinblick auf die Verantwortung für die Kinder, dürfen wir den Vereinen allerdings anraten, bei Kindern bereits vor
Aufnahme des Handballsports (U8/U10) den Nachweis der gesundheitlichen Eignung einzuholen.
Vor dem erstmaligen Einsatz eines Jugendlichen in einer Kampfmannschaft (= Männer- oder Frauenmannschaft) ist
eine neuerliche ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die die medizinische Tauglichkeit bestätigt.
Da während des Wachstums immer wieder körperliche Defizite/Beeinträchtigungen auftreten können, ist es,
auch aus haftungsrechtlichen Gründen, in jedem Fall ratsam, die Jugendlichen jährlich auf ihre
Sporttauglichkeit untersuchen zu lassen.
Nahezu kostenlose Sporttauglichkeitsuntersuchung in Tirol
Für jugendliche SportlerInnen (vom 6. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) wird in Tirol vom Land Tirol die nahezu
kostenlose Sporttauglichkeitsuntersuchung durch niedergelassene Sportmediziner angeboten.
Mit Ausnahme des geringen Selbstbehalts wird dies Untersuchung vom Land Tirol finanziert.
Wie kommt man in den Genuss dieser Untersuchung?
Der Verein meldet die SportlerInnen mittels „Erfassungsliste Sporttauglichkeitsuntersuchung“
https://www.tirol.gv.at/sport/sportmedizin/ direkt an die Sportabteilung des Landes Tirol und fordert eine
Berechtigungskarte an, die beim Sportarzt vorzulegen ist.
Achtung: Pro SportlerIn und Kalenderjahr wird nur eine Berechtigungskarte (ausnahmslos über die Sportabteilung
des Landes) ausgegeben!
E-Mail Kontakt: sport@tirol.gv.at
Wie finde ich den Sportmediziner/die Sportmedizinerin?
Arztsuche der Ärztekammer für Tirol ( https://www.aektirol.at/arztsuche/ ) Vorgehensweise: im Auswahlfeld
"Fachgebiet" die gewünschte Fachrichtung auswählen bzw. alle Fachgebiete; im Auswahlfeld "Bezirk oder Ort" die
gewünschte Region auswählen und beim Auswahlfeld " Zusatzqualifikationen, Diplome, Zertifikate" Sportmedizin,
Sportorthopädie oder Sporttraumatologie wählen.
Achtung: Die Sportärzte können, müssen aber nicht die Untersuchungen anbieten! Daher bei der
Terminvereinbarung bekanntgeben, dass es sich um eine Sporttauglichkeitsuntersuchung des Landes Tirol
(Verrechnung über avomed) handelt.
Kosten: Für die Sporttauglichkeitsuntersuchung kann von den Ärzten ein Selbstbehalt von max. € 8.- eingehoben
werden