Schiedsrichterreferent:
Schiedsrichterreferent:
Adnan Dautovic
Tel.:0699/195933
email: adnan70@gmx.at
Die Stellung des Schiedsrichterreferenten (Auszug aus der Schiedsrichterordnung des THV):
7. Der Schiedsrichterreferent
7.1. Der Schiedsrichterreferent wird vom THV-Vorstand bestellt. Er ist ordentliches Mitglied der Technischen Kommission
Handball des THV und kooptiertes Mitglied des Vorstandes des THV.
7.2. Aufgaben des Schiedsrichterreferenten:
7.2.1. Entgegennahme der Meldung der Vereine von Schiedsrichtern und Schiedsrichteranwärtern
7.2.2. Führung der Liste der Schiedsrichter und Schiedsrichteranwärter
7.2.3. Die Besetzung der Schiedsrichter/Schiedsrichteranwärter für alle unter Leitung der Technischen Kommission des THV
stehenden Meisterschaftsspiele sowie für alle Freundschaftsspiele und Turniere mit in- und ausländischer Beteiligung im
Bereich des THV und die Verständigung über die Besetzung und eventuelle Umbesetzungen. Dies betrifft auch die
Schulbewerbe des Tiroler Landesschulrats.
7.2.4. Abhaltung von mindestens drei Schiedsrichtersitzungen pro Saison, wobei die erste vor Beginn des Spieljahres
stattzufinden hat. Er ist für die Durchführung von Regelvorträgen und die Information von etwaigen Regeländerungen
verantwortlich.
7.2.5. Durchführung laufender Kurse für Schiedsrichteranwärter mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung
gemäß den Lehr- und Ausbildungsbestimmungen sowie Prüfungsbestimmungen des Schiedsrichter- und Kampfrichterwesens
im ÖHB/THV
7.2.6. Abhaltung einer jährlichen Schiedsrichterprüfung
7.2.7. Regelkurse für aktive Spieler auf Ersuchen von Vereinen und Schulen
7.2.8. Erarbeitung und Umsetzung von Coaching- und Beobachtungsmaßnahmen für Schiedsrichteranwärter
7.2.9. Ständiger Kontakt mit den Schiedsrichterbeauftragten der Vereine
7.2.10. Bewerbung der Tätigkeit als Bundesschiedsrichter und Vorbereitung der Interessenten
7.2.11. Vertretung des THV in der RSK des ÖHB
7.2.12. Vorlage des jährlichen Arbeitsplanes und kontinuierliche Berichterstattung an den Vorstand des THV
7.2.13. Erstellung einer Vorschlagsliste von Schiedsrichterkandidaten an den Vorstand zur Ernennung zum
Verbandsschiedsrichter
7.2.14. Vorlage an den Vorstand der durch die RSK des ÖHB angeforderten Vorschlagsliste jener THVVerbandsschiedsrichter,
die in den Spielklassen auf ÖHB-Ebene eingesetzt werden können.
7.3. Dem Schiedsrichterreferenten steht für seine Tätigkeit eine vom Vorstand des THV zu beschließende monatliche
Funktionsgebühr zu.
8. Strafbestimmungen
8.1. Der Schiedsrichterreferent ist berechtigt, in Fällen grober Pflichtverletzung Schiedsrichter bis zum Abschluss des
ordentlichen Verfahrens vor den Rechtsinstanzen zu suspendieren. Bei folgenden Tatbeständen kann durch den
Schiedsrichterreferenten die Streichung aus der Liste der Schiedsrichter/Schiedsrichteranwärter veranlasst werden:
8.1.1. Schuldhaftes, unentschuldigtes Nichterscheinen zu eingeteilten Spielen 8.1.2. Das Ansehen des Schiedsrichterstandes
bzw. des Verbandes schädigendes Verhalten 8.1.3. Wegfall der geistigen oder körperlichen Eignung 8.1.4. Unentschuldigtes
Fernbleiben von verpflichtenden Fortbildungsmaßnahmen
8.2. Verstöße gegen die Schiedsrichterordnung des ÖHB bzw. des THV oder eine Schädigung des Ansehens des
Schiedsrichterwesens können durch den Schiedsrichterreferenten wie folgt geahndet werden:
8.2.1. Verweis 8.2.2. Zeitlich befristete Nichteinsetzung bei Spielen 8.2.3. Rückstufung in eine niedere Leistungsklasse 8.2.4.
Streichung von der Schiedsrichterliste Vor der Streichung von der Schiedsrichterliste muss dem betroffenen Schiedsrichter und
seinem Verein Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Schiedsrichterreferenten gegeben werden. Die Streichung von der
Schiedsrichterliste wird dem Schiedsrichter und seinem Verein durch den Schiedsrichterreferenten schriftlich mitgeteilt. Der
Verein hat den Schiedsrichterausweis innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Streichung an den THV
weiterzuleiten. Bei Nichtbeachtung dieser Frist erfolgt durch den SR-Ausschuss der Antrag an die zuständige Rechtsinstanz des
THV, die Herausgabe des Schiedsrichterausweises anzuordnen.
8.3. Schiedsrichter, die seitens des Schiedsrichterreferenten suspendiert wurden, können schriftlich ihre Wiederaufnahme in
die Liste der Schiedsrichter/Schiedsrichteranwärter beantragen. Über eine mögliche Wiederaufnahme entscheidet der Vorstand
des THV auf Vorschlag des Schiedsrichterreferenten.