Schiedsrichterreferent:

Schiedsrichterreferent: Adnan Dautovic           Tel.:0699/195933 email: adnan70@gmx.at Die Stellung des Schiedsrichterreferenten (Auszug aus der Schiedsrichterordnung des THV): 7. Der Schiedsrichterreferent 7.1. Der Schiedsrichterreferent wird vom THV-Vorstand bestellt. Er ist ordentliches Mitglied der Technischen Kommission Handball des THV und kooptiertes Mitglied des Vorstandes des THV. 7.2. Aufgaben des Schiedsrichterreferenten: 7.2.1. Entgegennahme der Meldung der Vereine von Schiedsrichtern und Schiedsrichteranwärtern 7.2.2. Führung der Liste der Schiedsrichter und Schiedsrichteranwärter 7.2.3. Die Besetzung der Schiedsrichter/Schiedsrichteranwärter für alle unter Leitung der Technischen Kommission des THV stehenden Meisterschaftsspiele sowie für alle Freundschaftsspiele und Turniere mit in- und ausländischer Beteiligung im Bereich des THV und die Verständigung über die Besetzung und eventuelle Umbesetzungen. Dies betrifft auch die Schulbewerbe des Tiroler Landesschulrats. 7.2.4. Abhaltung von mindestens drei Schiedsrichtersitzungen pro Saison, wobei die erste vor Beginn des Spieljahres stattzufinden hat. Er ist für die Durchführung von Regelvorträgen und die Information von etwaigen Regeländerungen verantwortlich. 7.2.5. Durchführung laufender Kurse für Schiedsrichteranwärter mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung gemäß den Lehr- und Ausbildungsbestimmungen sowie Prüfungsbestimmungen des Schiedsrichter- und Kampfrichterwesens im ÖHB/THV 7.2.6. Abhaltung einer jährlichen Schiedsrichterprüfung 7.2.7. Regelkurse für aktive Spieler auf Ersuchen von Vereinen und Schulen 7.2.8. Erarbeitung und Umsetzung von Coaching- und Beobachtungsmaßnahmen für Schiedsrichteranwärter 7.2.9. Ständiger Kontakt mit den Schiedsrichterbeauftragten der Vereine 7.2.10. Bewerbung der Tätigkeit als Bundesschiedsrichter und Vorbereitung der Interessenten 7.2.11. Vertretung des THV in der RSK des ÖHB 7.2.12. Vorlage des jährlichen Arbeitsplanes und kontinuierliche Berichterstattung an den Vorstand des THV 7.2.13. Erstellung einer Vorschlagsliste von Schiedsrichterkandidaten an den Vorstand zur Ernennung zum Verbandsschiedsrichter 7.2.14. Vorlage an den Vorstand der durch die RSK des ÖHB angeforderten Vorschlagsliste jener THVVerbandsschiedsrichter, die in den Spielklassen auf ÖHB-Ebene eingesetzt werden können. 7.3. Dem Schiedsrichterreferenten steht für seine Tätigkeit eine vom Vorstand des THV zu beschließende monatliche Funktionsgebühr zu. 8. Strafbestimmungen 8.1. Der Schiedsrichterreferent ist berechtigt, in Fällen grober Pflichtverletzung Schiedsrichter bis zum Abschluss des ordentlichen Verfahrens vor den Rechtsinstanzen zu suspendieren. Bei folgenden Tatbeständen kann durch den Schiedsrichterreferenten die Streichung aus der Liste der Schiedsrichter/Schiedsrichteranwärter veranlasst werden: 8.1.1. Schuldhaftes, unentschuldigtes Nichterscheinen zu eingeteilten Spielen 8.1.2. Das Ansehen des Schiedsrichterstandes bzw. des Verbandes schädigendes Verhalten 8.1.3. Wegfall der geistigen oder körperlichen Eignung 8.1.4. Unentschuldigtes Fernbleiben von verpflichtenden Fortbildungsmaßnahmen 8.2. Verstöße gegen die Schiedsrichterordnung des ÖHB bzw. des THV oder eine Schädigung des Ansehens des Schiedsrichterwesens können durch den Schiedsrichterreferenten wie folgt geahndet werden: 8.2.1. Verweis 8.2.2. Zeitlich befristete Nichteinsetzung bei Spielen 8.2.3. Rückstufung in eine niedere Leistungsklasse 8.2.4. Streichung von der Schiedsrichterliste Vor der Streichung von der Schiedsrichterliste muss dem betroffenen Schiedsrichter und seinem Verein Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Schiedsrichterreferenten gegeben werden. Die Streichung von der Schiedsrichterliste wird dem Schiedsrichter und seinem Verein durch den Schiedsrichterreferenten schriftlich mitgeteilt. Der Verein hat den Schiedsrichterausweis innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Streichung an den THV weiterzuleiten. Bei Nichtbeachtung dieser Frist erfolgt durch den SR-Ausschuss der Antrag an die zuständige Rechtsinstanz des THV, die Herausgabe des Schiedsrichterausweises anzuordnen. 8.3. Schiedsrichter, die seitens des Schiedsrichterreferenten suspendiert wurden, können schriftlich ihre Wiederaufnahme in die Liste der Schiedsrichter/Schiedsrichteranwärter beantragen. Über eine mögliche Wiederaufnahme entscheidet der Vorstand des THV auf Vorschlag des Schiedsrichterreferenten.
Kalender - Uhrzeit
---- Handball Austria NEWSTICKER ----
Intern. Handball Federation   www.ihf.info  Europ. Handball Federation  www.eurohandball.com  Österr. Handballbund   www.oehb.sportlive.at  Handball Liga Austria  www.hla.at  Handball Bundesliga   www.handballbundesliga.at  TiSport  www.tisport.at  ASKÖ Tirol   www.askoe-tirol.at  ASVÖ Tirol  www.asvoe-tirol.at  Sportunion Tirol  www.sportunion-tirol.at  Sportabteilung Land Tirol   www.tirol.gv.at/sport   AGM Schulhandball www.schulhandball.at  BilderArchiv Tiroler Handball-Hallen Partner / Sponsoren - - -  L I V E  T i c k e r  - - - Wichtige Links Partner / Sponsoren - Sporthalle TAUFERS - Sporthalle MS  KUNDL - Sporthalle KIRCHBICHL - Sporthalle WÖRGL - Sporthalle SCHWAZ OST - Sporthalle PAULINUM - Sporthalle ABSAM - Sporthalle OLYLMP. DORF  - Sporthalle HÖTTING WEST  - Landessportcenter Tirol - USI Innsbruck - LEITGEBHALLE Innsbruck - Sporthalle TELFS - Sporthalle STAMS  - Sporthalle KAPPL  - Sporthalle REUTTE - - -  L I V E  T i c k e r  - - -